Landgericht Hamburg: Urteil vom 20.04.2012
Landgericht Hamburg: Urteil vom 20.04.2012
In einem Rechtsstreit der GEMA gegen Googles Videoplattform YouTube hat das Landgericht Hamburg der klagenden Gesellschaft GEMA zum Teil Recht gegeben.
YouTube darf nun sieben von zwölf benannten Musikvideos in Deutschland nicht mehr zur Verfügung stellen, weil der Videoplattform die notwendigen Rechte dazu fehlen und sie deshalb als Störerin für das Verhalten ihrer Nutzer mitverantwortlich ist. Bei Zuwiderhandlungen droht YouTube im Einzelfall eine Strafe von bis zu 250.000 €. In den fünf übrigen Fällen scheiterte die GEMA mit Ihrer Klage auf ein Verbot an formalen Voraussetzungen.
Zwar gilt die Entscheidung bislang nur für sieben Titel, die Gegenstand dieses Verfahrens waren, aber die Auswirkungen des Urteils für das zukünftige Angebot von YouTube und anderen Anbietern werden wohl deutlich weiter reichen. Juristisch wird das heutige Urteil grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet gewinnen.
Die Beklagte Videodienst kann nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg in Revision gehen.
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