Rechtsschutzversicherung

Wann macht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn?

Wenn es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommt, kommen einige Kosten zusammen.

Gerade in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Gerichtsgutachten eingeholt werden muss, ist mit erheblichen Kosten zu rechnen.

Um kein Kostenrisiko fürchten zu müssen, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Welche Kosten deckt die Rechtsschutzversicherung ab?

Bei einem versicherten Rechtsstreit übernimmt die Rechtsschutzversicherung sowohl die Rechtsanwalts- als auch die Gerichtskosten.

Sollte im Gerichtsverfahren ein Gerichtsgutachten eingeholt worden sein, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch diese Kosten.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit nur, wenn es gerichtlich wird?

Nein, Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei einem Rechtsstreit bereits auch die Beratungskosten für einen Rechtsanwalt. Oftmals ist auch die weitere außergerichtliche Vertretung durch den Rechtsanwalt abgedeckt.

Hat man trotz Rechtsschutzversicherung Kosten zu tragen?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen vereinbaren mit den Versicherungsnehmern eine Selbstbeteiligung. Lediglich in dieser vereinbarten Höhe haben Sie sich an den Kosten zu beteiligen. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Greift die Rechtsschutzversicherung auch dann, wenn man nicht Versicherungsnehmer ist?

Es gibt Konstellationen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits trägt, auch wenn Sie nicht direkt Versicherungsnehmer sind.

So können Sie in der Familienversicherung mitversicherte Person sein, wenn Ihr Partner Versicherungsnehmer ist oder Sie noch Schüler oder Student sind und noch bei Ihren Eltern leben.

Kann man die Rechtsschutzversicherung nach Abschluss sofort in Anspruch nehmen?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen behalten sich eine Karenzzeit von drei Monaten nach Abschluss der Versicherung vor.

Rechtsstreitigkeiten, die in diesem Zeitraum anfallen, wären somit nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Kann eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnen?

Ja, das kann durchaus passieren, wenn das Rechtsgebiet gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen nicht mit abgedeckt ist.