Probezeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Probezeit vereinbaren.

Kann man eine Probezeit mündlich vereinbaren?

Ja, die Probezeit kann zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auch mündlich vereinbart werden. Im Streitfall kann es aber schwierig werden, die Vereinbarung zu beweisen. Es ist daher ratsam, die Probezeit schriftlich zu vereinbaren.

Wozu dient die Probezeit?

Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Arbeitgeber kann die Probezeit nutzen, um zu sehen, ob der Mitarbeiter gut in das Unternehmen passt. Der Arbeitnehmer kann im Gegenzug für sich schauen, ob ihm das Arbeitsklima zusagt und die Arbeit dem entspricht, was er sich vorgestellt hatte.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die genaue Dauer der Probezeit wird zwischen den Parteien vereinbart.

Der Gesetzgeber hat allerdings bestimmt, dass die Probezeit maximal sechs Monate lang sein darf, § 622 III BGB.

Kann die Probezeit auch kürzer sein, als sechs Monate?

Ja, die Parteien können diese individuell ausgestalten. In den meisten Arbeitsverträgen wird die Probezeit aber auf sechs Monate festgelegt.

Kann eine Probezeit auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis vereinbart werden?

Ja, die Parteien können auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen eine Probezeit vereinbaren, siehe § 14 I, Satz 2, Nr. 5 TzBFG.

Gelten für Auszubildende andere Fristen?

Ja, der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Probezeit mindestens einen Monat sein soll und maximal 4 Monate lang sein darf, § 20 BBiG.

Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn innerhalb der Probezeit gekündigt wurde?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, § 622 III BGB.

In Tarifverträgen kann eine verlängerte Kündigungsfrist vereinbart worden sein. Sollte der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis einschlägig sein, gilt diese Frist.

Kann die Kündigung in der Probezeit ohne Kündigungsgrund erfolgen?

Ja, derjenige der kündigt, hat nicht die Kündigungsgründe zu nennen. Die Probezeit dient ja gerade dazu, sich schneller und einfacher vom Arbeitsverhältnis lösen zu können. Eine Mitteilung der Kündigungsgründe kann erfolgen, muss aber nicht.

Was passiert, wenn man als schwangere Mitarbeiterin in der Probezeit gekündigt wurde?

Der Arbeitgeber hat ab Kenntnis der Schwangerschaft das Mutterschutzgesetz zu beachten. Die werdende Mutter unterliegt auch in der Probezeit dem besonderen Sonderkündigungsschutz.