Drogen im Straßenverkehr
Wer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Bei Alkohol gelten hierfür gewisse Grenzwerte, ab denen die Wissenschaft annimmt, dass die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird. Bei Cannabis ist eine solcher Grenzwert geplant, aber derzeit noch nicht gesetzlich festgeschrieben.
Bei allen anderen illegalen Drogen reicht der Nachweis an sich bereits aus, um als fahruntüchtig zu gelten. Hier spielt es keine Rolle, ob ein Grenzwert überschritten oder ein Fahrfehler begangen wurde.