BUSSGELDRECHT
BUSSGELDRECHT
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt sollten Sie überlegt handeln, um die Geldbuße und eventuelle Nebenfolgen wie etwa ein Fahrverbot abzuwenden oder jedenfalls so gering wie möglich zu halten. Die Einspruchsfrist von zwei Wochen ist kein Grund zur Panik, aber sie muss unbedingt ernst genommen werden. Je früher Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, umso besser sind die Aussichten, bereits gegenüber der Bußgeldbehörde das Verfahren abzuwenden, bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.
Auch wenn Sie erst einen Fragebogen als Zeuge erhalten haben, weil noch nicht feststeht, wer einen Verstoß mit Ihrem Fahrzeug begangen hat, können Sie durch gezieltes Vorgehen eine Geldbuße von sich oder dem eigentlichen Fahrer abwenden.
Aus anwaltlicher Sicht ist dringend davon abzuraten, eine Stellungnahme abzugeben oder den Verstoß vorschnell einzuräumen, bevor dass Sie wissen, was die Bußgeldbehörde genau gegen Sie in der Hand hat. Wir beantragen deshalb im Regelfall erst einmal Einsicht in die Bußgeldakte um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob der vorgeworfene Verstoß überhaupt nachgewiesen werden kann und deshalb ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eigelegt werden sollte.
In vielen Fällen sind die Daten der Geschwindigkeitsmessung angreifbar, weil zum Beispiel Störfaktoren auf dem Messfoto sind, die die Messergebnisse beinflusst haben können.
Auch wenn ein Verstoß an Hand der Akte voraussichtlich nachgewiesen werden wird, können wir für Sie auf der Rechtsfolgenseite das optimale Ergebnis erzielen. Gerade wenn Sie beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, gehen wir gegen ein Fahrverbot vor, indem die Notwendigkeit fundiert begründet wird und gegen eine erhöhte Geldbuße auf ein Fahrverbot verzichtet wird.
RECHTSANWALT
ARMIN J. SCHÄFER
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RECHTSANWÄLTIN
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